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Gemeinnützigkeit beantragen – ja oder nein?

Das Thema Gemeinnützigkeit stellt viele Organisationen vor eine Herausforderung. Egal, ob man die Gemeinnützigkeit anstrebt oder erhalten will – es gibt einiges zu beachten. Lohnt sich all der Aufwand überhaupt? Und welche Voraussetzungen gilt es, zu erfüllen?

 

Wenn „eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) verfolgt“[1], so darf sie sich mit dem Status der Gemeinnützigkeit schmücken. Dieser wird im regelmäßigen Abstand von drei Jahren vom örtlichen Finanzamt geprüft und anschließend entweder weiterverliehen oder aberkannt.

Was bedeuten die unterschiedlichen Zweck-Definitionen?

  • Folgt die Organisation gemeinnützigen Zwecken, fördert sie selbstlos das Wohl der Allgemeinheit,
  • mildtätige Zwecke bedeuten die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
  • und im Sinne kirchlicher Zwecke setzt sie sich für Religionsgesellschaften ein.

Diese und alle weiteren Rahmenbedingungen sind in den Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung festgehalten.

Vorteile von Gemeinnützigkeit

Zahlreiche Steuerbegünstigungen

Die Gemeinnützigkeit bietet Organisationen einige wichtige Vorteile. Vor allem in puncto Steuerbegünstigungen gibt es Grund zur Freude, denn gemeinnützige Organisationen sind befreit von Körperschafts-, Gewerbe-, Grund-, Erbschafts-, Schenkungs- und Kapitalverkehrsteuer.

Auch für die Vermögensverwaltung und den Zweckbetrieb fallen keine Steuern an, genauso wenig wie im ideellen Bereich. Mitgliedsbeiträge und Erbschaften zum Beispiel muss die Organisation nicht versteuern – sie kann sie bedenkenlos für den guten Zweck weiterverwenden. Lediglich wenn die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 45.000€ jährlich übersteigen, fallen Steuern an. Doch sollten einmal Steuerzahlungen nötig werden, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%.

 

Spenden und Bescheinigungen

Gemeinnützige Organisationen leben zu großen Teilen von Spenden. Diese dürfen sie bedenkenlos und steuerfrei annehmen und ihren Spenderinnen und Spendern Spendenbescheinigungen ausstellen. Das ist wiederum nicht nur ein Vorteil für die Organisation, sondern auch für die Spenderinnen und Spender: Diese können nämlich die Spendensumme von ihren zu versteuernden Einkünften abziehen und dadurch ihre eigene Einkommenssteuer senken.

 

Erhalt von Fördermitteln und Zuschüssen

Gemeinnützige Organisationen können von öffentlichen Kassen und Stiftungen Zuschüsse erhalten. Auch von Geldauflagen aus Strafverfahren können sie profitieren, da von Straftätern gezahlte Gelder auf Beschluss des Richters an gemeinnützige Organisationen ausgezahlt werden können.

Digitale Fördermittel

Auch viele große internationale Firmen vergeben mittlerweile stattliche Rabatte oder kostenlose Werbebudgets für gemeinnützige Organisationen auf diversen Internetportalen. Es gibt Non-Profit-Programme bei Facebook, Instagram, PayPal oder auch Google.

Der Suchmaschinengigant Google hat ein besonders tolles Angebot für gemeinnützige Organisationen in petto: Google Ad Grants, das kostenlose Äquivalent zu Google Ads. Weist man Google die eigene Gemeinnützigkeit nach, so stellt das Unternehmen der Organisation 10.000 US-Dollar kostenloses monatliches Werbebudget zur Verfügung.

Zwar gibt es im Gegensatz zum regulären Google Ads einige Einschränkungen, doch die Vorzüge überwiegen: Bei richtiger Nutzung von Google Ad Grants ist es möglich, die Anzahl der Websitebesucher – und damit potenzieller Spenderinnen und Spender – enorm zu steigern. Lesen Sie hier in einem Beispiel nach, wie wir das gemacht haben.

 

Vergünstigungen für Gemeinnützige

Außerdem sind Vermieterinnen von Hallen oder anderen öffentlichen Räumen häufig gnädig bei Anfragen gemeinnütziger Organisationen und überlassen sie ihnen entweder kostenlos oder zu einem ermäßigten Preis – wenn man nicht gerade nach den begehrtesten Wochenend-Terminen fragt. Auch für manche Produkte und Dienstleistungen sind Rabatte möglich.

 

Nachteile von Gemeinnützigkeit

Neben all diesen Vorteilen bringt die Gemeinnützigkeit auch Nachteile mit sich. Der wohl größte Nachteil: Die Buchführung wird deutlich umfangreicher und komplizierter. Sie müssen ein Kassenbuch führen, Steuererklärungen machen, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen und, und, und. Das erfordert fachliche Kompetenz, einen hohen Arbeitsaufwand und ein Archiv – denn alle Dokumente müssen sechs bis zehn Jahre aufbewahrt werden.

Auch in Sachen Mittelverwendung sind gemeinnützige Organisationen stark eingeschränkt. Da finanzielle Mittel zeitnah in selbstlose Zwecke fließen müssen, sind zum Beispiel Zuwendungen an Mitglieder nur beschränkt zugelassen und ein Aufbau von Vermögen und Rücklagen ist schlicht nicht möglich, da diese nur 10% der Mittel betragen dürfen. Lediglich Rücklagen für gemeinnützige Projekte sind erlaubt.

Ein weiterer Nachteil ist die Haftung. Denn wenn die Satzung fehlerhaft ist oder das Vereinsrecht verletzt wird, dann haftet der Vorstand persönlich.

Nicht zuletzt ist auch zu beachten, dass die Verwaltungskosten einen angemessenen Rahmen nicht sprengen dürfen. Es gibt hierfür zwar keine eindeutig definierten Regelungen oder feste Zahlen, doch der Bundesfinanzhof rät, eine Obergrenze von 50% der jährlichen Gesamtausgaben für Verwaltungskosten nicht zu überschreiten. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen empfiehlt sogar nur maximal 30%.

Dennoch ist es falsch, die Verwaltungskosten so niedrig zu halten wie irgend möglich: Eine wichtige Anforderung aufgeklärter Spenderinnen und Spender an „ihre“ Organisation ist eine professionelle, zuverlässige und effiziente Arbeit – sowohl in den gemeinnützigen Projekten als auch in der Verwaltung und Kommunikation.

Organisationen, deren Verwaltungskosten unrealistisch niedrig sind, können diese Professionalität entweder nicht gewährleisten oder sorgen nicht für eine faire Bezahlung von Mitarbeitern, Dienstleisterinnen und Lieferanten.

 

Gemeinnützigkeits-Checkliste

Die Vorteile gefallen Ihnen, mit den Nachteilen können Sie leben und Sie wollen entweder garantieren, gemeinnützig zu bleiben oder Gemeinnützigkeit erreichen? Dann halten Sie sich an die folgenden Vorgaben:

Dienen Sie einem gemeinnützigen Zweck ☑

Ihre Organisation muss ausnahmslos immer einen der 26 in der Abgabenordnung aufgeführten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke verfolgen. Dazu zählen zum Beispiel die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit und noch viele mehr (AO §52).

 

Definieren Sie alles klar in der Satzung ☑

Da das Finanzamt unter anderem anhand Ihrer Satzung erkennt, ob Sie den gemeinnützigen Status verdienen oder nicht, ist es essenziell, den Sinn und Zweck Ihrer Arbeit vollkommen transparent in Ihrer Satzung darzulegen.

 

Folgen Sie der Satzung in Ihrer Arbeit ☑

Die Satzung muss nicht nur auf dem Papier klar definiert sein, sondern auch in der Realität einwandfrei umgesetzt werden. Alle finanziellen Mittel fließen ausschließlich in die in der Satzung festgehaltenen Zwecke und die Geschäftsführung entspricht der in der Satzung definierten.

 

Befolgen Sie die drei Prinzipien ☑

Die drei Prinzipien gemeinnütziger Arbeit sind Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit. Selbstlosigkeit bedeutet, dass die Organisation nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Die Ausschließlichkeit wiederum schreibt vor, dass die finanziellen Mittel nur für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwendet werden dürfen – und das nach dem Prinzip der Unmittelbarkeit so schnell wie nur möglich.

 

Richten Sie Ihre Arbeit auf eine Personengruppe aus ☑

Die gemeinnützige Arbeit Ihrer Organisation muss einer bestimmten Personengruppe zu Gute kommen. Gleichzeitig darf diese Gruppe aber niemals ein fest abgeschlossener Kreis von Personen sein, wie zum Beispiel Mitarbeiter in einem Unternehmen oder die Angehörigen einer Familie.

 

Machen Sie Ihre Steuererklärung und Buchhaltung gewissenhaft ☑

Alle drei Jahre prüft das Finanzamt, ob die Organisation für drei weitere Jahre gemeinnützig bleiben darf oder ob nach einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit vielleicht sogar Steuerrückzahlungen anstehen – und das kann teuer werden. Führen Sie deswegen Ihre Steuererklärung und Buchhaltung jedes Jahr mit größter Sorgfalt durch, um bei Rückfragen durch das Finanzamt stets nachweisen zu können, dass Sie Ihre Mittel exakt so verwendet haben, wie Sie es in Ihrer Satzung definiert haben.

 

Wie beantrage ich Gemeinnützigkeit?

Gemeinnützigkeit beantragen: als Verein

Für die Beantragung der Gemeinnützigkeit für Ihren eingetragenen Verein benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Einen Registerauszug, der die Eintragung des Vereins nachweist
  • Ein Gründungsprotokoll, unterschrieben von sieben Mitgliedern
  • Die Satzung

Entsprechen alle Dokumente den Voraussetzungen, erhält man einen Freistellungsbescheid. Dieser bescheinigt für einen Zeitraum von drei Jahren die Gemeinnützigkeit – kann allerdings auch jederzeit widerrufen werden, wenn Regelverletzungen auftreten.

Bei dem alle drei Jahre anstehenden Nachweis müssen Sie neben der Satzung auch einen Tätigkeitsbericht, einen Vermögensbericht und eine Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben vorlegen.

 

Gemeinnützigkeit beantragen: als Stiftung

Für die Beantragung der Gemeinnützigkeit für Ihre Stiftung benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Die Satzung
  • Eine Kopie des Stiftungsgeschäfts
  • Bei rechtsfähigen Stiftungen: eine Anerkennung durch das Regierungspräsidium

Sind die Dokumente einwandfrei, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit – oder eben einen Ablehnungsbescheid. Sollten Sie über die Jahre Änderungen an der Satzung vornehmen, die Einfluss auf die Steuerbegünstigungen haben könnten, sind diese dem Finanzamt mitzuteilen.

 

Sonderfall gGmbH

Während bestehende Vereine und Stiftungen Gemeinnützigkeit beantragen können, kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht durch die Einreichung einiger Dokumente zur gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden – sie wird schon als solche gegründet oder muss eine Umfirmierung durchlaufen.

 

Gemeinnützigkeit: Eine große Aufgabe

Sie merken: Eine Organisation zu einer gemeinnützigen umzuformen und sie als solche zu halten, bringt zwar viele Vorteile, aber auch massiven bürokratischen Aufwand mit sich. Seien Sie sich also im Klaren darüber, dass Sie sich an deutlich mehr Regeln halten müssen als zuvor. Doch dafür können Sie an vielen Stellen vom guten Ruf der gemeinnützigen Organisationen profitieren – wir wünschen alles Gute!

 

Quellen:
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG001001301

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