Fundraising

Die Regeln für ethisches Fundraising

Ethik im Fundraising und die Ethik-Regeln des Deutschen Fundraising Verbands

Eine Gemeinsamkeit haben wir alle in unserem Team: Jeder von uns hat den Wunsch, sein Know-how und seine Lebens- und Arbeitszeit einzusetzen, um die Welt ein bisschen besser zu machen. Es versteht sich also von selbst, dass für uns das Thema „Ethik im Fundraising“ besonders wichtig ist.

Warum Fundraiser eine besondere Verantwortung haben

Wir empfinden in Sachen Ethik eine besondere Verantwortung. Denn unser Beruf basiert auf Vertrauensverhältnissen:

  • Die Spenderinnen und Spender geben unseren Kunden Geld, weil sie darauf vertrauen, dass es für einen guten und wichtigen Zweck eingesetzt wird.
  • Unsere Auftraggeber wiederum zahlen uns ein Honorar in dem Vertrauen, dass wir in ihrem Sinne handeln und zu einer guten Beziehung zwischen ihnen und ihren Spendern beitragen.

Diesem Vertrauen sowohl der Spender als auch unserer Auftraggeber möchten wir mit unserer Arbeitsweise gerecht werden.

Als Mitglied des Deutschen Fundraising Verbands haben wir uns deshalb mit Überzeugung auf die Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis verpflichtet. Es gibt sie in mehreren Ausführungen: für Non-Profit-Organisationen, für Einzelmitglieder des Verbandes und für Dienstleister wie uns. Die Aussagen sind im Wesentlichen dieselben. Hier stellen wir vor, welche Regeln für uns Fundraiser im Dienstleistungsbereich gelten und wie wir sie umsetzen.

Los geht es mit der Präambel, die in anderen Worten sagt, warum wir alle uns dem Fundraising einerseits und der Einhaltung ethischer Richtlinien andererseits verpflichtet fühlen.

Die Ethik-Regeln des Deutschen Fundraising Verbands

Präambel

Solidarität und die Anerkennung der Würde und Gleichheit der Rechte aller Menschen ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft.
Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht. Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen und Körperschaften gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen.
Sie werden danach bei Bedarf unterstützt durch Dienstleister aller Art.
Die Dienstleister verpflichten sich im Rahmen dieser Zusammenarbeit zu ethischem Handeln. Die besondere Vertrauenssituation im Fundraising macht eine gute, ethische Fundraising Praxis unabdingbar.
Der Deutsche Fundraising Verband möchte diese Vertrauensgrundlage mit seinen Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising stärken. Dazu gehört die Einhaltung seiner Charta der Spenderrechte.

1. Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns.

Das betrifft für uns z.B. die Abbildung der Menschen, denen Spenden zugute kommen sollen. In den Spendenbitten zeigen wir sie grundsätzlich so, dass ihre Würde gewahrt bleibt. Wir bemühen uns, eine respektvolle Beziehung auf Augenhöhe zwischen ihnen und den Spendenden zu fördern. Auf den Schutz der abgebildeten oder im Text beschriebenen Personen achten wir in Absprache mit unseren Kunden, indem wir z.B. Namen oder Orte ändern.

Die Geschichten, die wir aus den Projektgebieten erzählen, bleiben dabei jedoch unverändert authentisch – so, wie sie uns von unseren Kunden weitergegeben werden.

2. Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts.

3. Gemeinwohl
Durch unser eigenes Handeln – und insbesondere im Rahmen unseres Handelns für gemeinwohlorientierte Auftraggeber – setzen wir uns aktiv für Philanthropie, Solidarität und damit das Gemeinwohl ein.

… und zwar nicht nur im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit, sondern auch in anderen Lebenslagen. Als Botschafterinnen und Botschafter unseres Berufsstandes und als Mitglieder des Deutschen Fundraising Verbandes wollen wir die Professionalisierung des Fundraisings und eine aktive Kultur des Gebens fördern.

4. Verpflichtung zu ethischem Handeln
Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser ethischen Standards und schaffen den entsprechenden Rahmen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

5. Integrität
Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus und beraten die Auftraggeber in diesem Sinne. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung für Auftraggeber mit unlauteren Methoden rechtfertigt.

6. Transparenz
Wir verpflichten uns gegenüber unseren Auftraggebern zu wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten und umfassenden Informationen

7. Fairness
Wir unterlassen mit Bezug auf Personen, Organisationen und andere Dienstleister jedes unethische Verhalten, insbesondere in der Werbung. Als unethisch verstehen wir in erster Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Verleumdung, Denunziation oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten.

Integrität, Transparenz und Fairness unserer Arbeit äußern sich z.B. darin, dass unsere Auftraggeber jederzeit Zugang zu allen Informationen haben, die ihre Fundraisingmaßnahmen betreffen. Wenn unsere Auftraggeber mit Software-Systemen aus dem Hause GRÜN arbeiten, können sie jederzeit alle Informationen über Spendeneingänge, Spenderhistorien, Aktionskosten usw. begutachten.

Wir legen großen Wert auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe: Jeder der beiden Partner verfügt nach Möglichkeit über dieselben Informationen, um z.B. den Erfolg oder Misserfolg der gemeinsamen Maßnahmen bewerten und aus den gemeinsamen Erfahrungen lernen zu können. Unser wirtschaftlicher Erfolg hängt nicht unmittelbar von Spendenergebnissen ab, so dass es für uns als Agentur keinen Grund gibt, unlauteren Druck auf die potenziellen Spenderinnen und Spender auszuüben.

Keine leistungsbasierte Vergütung für Fundraiser

Genauso wenig verdienen wir z.B. an hohen Mailing-Stückzahlen – wir erhalten vorab festgelegte Honorare statt Provisionen für unsere Leistungen. Die Vermietung von Adressen gehört erst gar nicht zu unserem Portfolio, in diesem Bereich arbeiten wir mit externen Anbietern zusammen. So können wir für unsere Kunden auf einen wirtschaftlich vernünftigen Einsatz von Fundraising-Maßnahmen achten, ohne in Interessenskonflikte mit dem eigenen wirtschaftlichen Erfolg zu geraten.

Unsere Aufwände erfassen wir grundsätzlich in einem Zeiterfassungssystem. Unseren Vertragskunden legen wir die entstandenen Aufwände regelmäßig offen.

8. Freie Entscheidung
Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potentieller und bestehender Unterstützerinnen und Unterstützer der Auftraggeber. Wir unterlassen jeden unangemessenen Druck auf ihre Unterscheidungen.

Eine unserer Lieblingsregeln im Fundraising: Wir dürfen fragen, potenzielle Spenderinnen und Spender dürfen „nein“ sagen.

9. Privatsphäre
Wir respektieren – unabhängig von der Verantwortung der Auftraggeber – die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern der Auftraggeber.

10. Datenschutz
Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

In der GRÜN-Gruppe gehen wir regelmäßig mit personenbezogenen Daten um. Natürlich hat es für uns eine hohe Priorität, diese Daten zu schützen. Das gehört unbedingt zu einer vertrauensvollen Beziehung zwischen einer Organisation und ihren Spendern – und damit zu unserem Kern-Aufgabenbereich.

11. Weiterbildung
Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geben, ihre professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen und zu erweitern.

12. Austausch
Wir suchen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch untereinander auch über den nationalen Rahmen hinaus.

Einer unserer wichtigsten Partner für die Punkte 11 und 12 ist der Deutsche Fundraising Verband mit seinen vielfältigen Angeboten zur Weiterbildung und Vernetzung.

13. Vergütung
Wir sorgen für eine leistungsgerechte, nicht diskriminierende Vergütung aller entgeltlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die transparente Handhabung von Vergütungsmethoden. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum Spendenerfolg und zu akquirierten Zuwendungen praktizieren wir nicht. Dienstleister, die in unserem Namen auftreten, verpflichten wir, diese Regeln gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls einzuhalten.

In Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, wenn mit Hilfe interner Kontroll- und Schulungssysteme sichergestellt wird, dass weder unzulässiger Druck auf mögliche Förderer noch auf die entgeltlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeübt wird. Insbesondere sind Vorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass arbeitsrechtliche Regelungen wie Mindestlohn und andere unterlaufen werden.

Das ist eine besonders wichtige Ethik-Regel für uns. Denn immer wieder fragen uns potenzielle Auftraggeber, ob wir unsere Arbeit nicht direkt aus den Spenden finanzieren können, die wir einwerben. Das lehnen wir aus ethischen Gründen grundsätzlich ab. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel „Warum wir nicht auf Provisionsbasis arbeiten“.

14. Selbstbestimmung
Wir vermeiden es, Verpflichtungen einzugehen oder einzufordern, die unser Handeln oder das unserer Auftraggeber in unangemessener Weise determinieren.

Bedeutet: Die Hoheit über seine Fundraisingmaßnahmen – Art und Weise, Frequenz, Zielgruppen, Inhalte etc. – hat grundsätzlich unser Auftraggeber. Knebelverträge, die ihn auf Jahre hinaus an ein bestimmtes Auftragsvolumen binden, gibt es bei uns nicht. Auch das ist übrigens einer der Gründe, warum wir nicht auf Provisionsbasis arbeiten: Wir können zum Spendenerfolg unserer Partner beitragen, haben ihn aber bei weitem nicht allein in der Hand.

15. Befangenheit und Interessenskonflikte
Wir nutzen unsere Beziehungen zu den Unterstützerinnen und Unterstützern unserer Auftraggeber nicht für eigene Zwecke aus.

16. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anderen solche Vorteile nicht versprechen oder gewähren.

Hierzu fällt uns offen gesagt keine Situation ein, in der wir uns jemals besonders ehrenhaft hätten verhalten müssen. Spenderinnen und Spender gehören untrennbar zu der Organisation, die sie unterstützen. Wir sprechen sie ausschließlich in ihrem Auftrag und mit einer gemeinsam festgelegten Botschaft an. Gelegenheit zur Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung haben wir noch nie gehabt – dank der Ethik-Regeln wären wir aber für solche Fälle gewappnet. 🙂

17. Ausübung
Wir verpflichten alle in unserem Namen Handelnden zur Einhaltung der Grundregeln für ethisches Handeln des Deutschen Fundraising Verbandes.

18. Wirksamkeit gegenüber Dritten
Wir machen diese Grundregeln auch für die von uns beauftragten und im Namen unseres Auftraggebers Handelnden verbindlich.

19. Schiedskommission
Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fundraising Verbandes als Verstoß gegen diese Grundlagen gerügt wissen möchten, können wir uns an die Schiedskommission wenden, die der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem Zweck eingerichtet hat.

 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 27.4.2013 in Berlin.
Anpassung der Präambel auf der Mitgliederversammlung am 8. Mai 2019 in Kassel.

Wenn Sie Fragen zu den ethischen Grundlagen unserer Arbeit haben:

Sprechen Sie uns gern an!

Autor:in

Friederike Hofmann

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